ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Anbieter:
DJ Roman Krakovic
Anschrift: Andromedastraße 8, 99092 Erfurt
Kontakt:
booking@krakovic.de, 01522 2 942143
Stand:
Dezember 2025 (aktuell in Aktualisierung, gilt ab 01/2026)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
§ 2 Vertragsabschluss und Zahlungsmodalitäten
§ 3 Leistungsumfang und Spielzeit
§ 4 Stornierung / Rücktritt durch den Auftraggeber
§ 5 Ausfall / Höhere Gewalt (Krankheit)
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
§ 7 Haftung des Auftraggebers und des DJs
§ 8 Bildrechte und Datenschutz
§ 9 Schlussbestimmungen
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Anzahlung Restzahlung Storno Haftung GEMA Strom Sicherheit Bildrechte
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von DJ- und Event-Dienstleistungen (Mobile Diskothek) zwischen dem Auftragnehmer (im Folgenden „ich | DJ | wir“) und dem Auftraggeber (Kunde).
2. Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ich ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt habe. Sollten AGB des Auftraggebers diesen Bedingungen widersprechen, sind die entsprechenden Paragraphen des Auftraggebers nicht bindend.
3. Bestandteil des Vertrages ist mein schriftliches Angebot, in dem Leistungsumfang, Gage, Datum, Dauer und Ort der Veranstaltung sowie weitere Daten konkretisiert sind.
4. Sofern zwei oder mehr Personen gemeinsam als Auftraggeber auftreten (z. B. ein Brautpaar), beauftragen uns diese den Dienstleister als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass beide Personen gleichermaßen für die Erfüllung aller Vertragspflichten sowie für die Zahlung der vereinbarten Gage, anfallender Nebenkosten oder etwaiger Stornogebühren haften.
§ 2 Vertragsabschluss und Zahlungsmodalitäten
1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche unterschriebene Bestätigung (Auftragsbestätigung) des Angebots durch den Auftraggeber (als PDF oder JPG völlig ausreichend) und die anschließende schriftliche Bestätigung des Eingangs der Auftragsbestätigung durch mich zustande (formlos im WhatsApp Chat zum Event oder via E-Mail).
2. Anzahlung
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% der vereinbarten Gesamtgage zur Sicherung des Termins fällig. Diese Anzahlung ist nicht erstattungsfähig und innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch den DJ zu leisten.
3. Restzahlung
Private Auftraggeber:
Die verbleibende Restzahlung, 80% der Gesamtgage, ist
spätestens am Tag der Veranstaltung vor Beginn der Leistungserbringung zu leisten. Die Zahlung kann
– in bar vor Ort oder
– per Überweisung
erfolgen, wobei die Zahlung im Falle der Überweisung spätestens 3 Werktage vor der Veranstaltung auf unserem Konto eingegangen sein muss.
Bei kurzfristigen bargeldlosen Zahlungen muss mir Auftraggeber vor Leistungsbeginn einen bankquittierten Überweisungsbeleg oder einen gleichwertigen Nachweis vorlegen.
Öffentliche Auftraggeber:
Für die verbleibende Restzahlung, 80% der Gesamtgage, stelle ich eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von14 Tagen aus.
4. Gagengeheimnis: Der Auftraggeber und meine Person verpflichten uns, über die vertraglich vereinbarte Vergütung Stillschweigen zu bewahren.
5. Im Falle des Zahlungsverzugs bin ich berechtigt, gegenüber dem Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
6. Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber werden die vereinbarten Stornogebühren fällig. Besteht die Seite des Auftraggebers aus mehreren Personen, haftet jede dieser Personen gesamtschuldnerisch für die vollständige Zahlung der Stornogebühr.
7. Sollte der Aufbau oder Abbau meine separate Anfahrt erfordern (z.B. Aufbau am Vortag oder Abbau am Folgetag), so bin ich berechtigt, die zusätzlichen Kilometer nach der Preistabelle im Netz zu berechnen.
§ 3 Leistungsumfang und Spielzeit
1. Der vereinbarte Leistungsumfang (inkl. benötigte Technik) ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot. Die Anfahrtskosten sind in der Gesamtgage enthalten.
2. Verlängerung: Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung der Spielzeit über die im Angebot vereinbarte Dauer hinaus, ist der DJ berechtigt, für jede angefangene Stunde den im Angebot festgelegten Überstundensatz zu berechnen.
3. Künstlerische Freiheit & Ausschlusskriterien: Der DJ ist in der musikalischen Gestaltung frei. Musikwünsche des Auftraggebers und der Gäste werden nach Möglichkeit berücksichtigt, jedoch besteht kein Anspruch auf das Abspielen bestimmter Titel. Der DJ behält sich ausdrücklich vor, Titel nicht zu spielen, die nach seinem fachlichen Ermessen nicht in das Programm passen. Titel mit obszönen, beleidigenden oder diskriminierenden Inhalten sowie Musik von Künstlern/Bands an politischen Rändern werden grundsätzlich nicht gespielt. Das gleiche gilt für Titel oder Bands, die auf dem Index stehen.
4. Unabhängig von der vertraglich vereinbarten Dauer gilt die Veranstaltung als beendet, wenn sich nur noch zwei zahlende/geladene Gäste (ausgenommen der DJ und sein Personal) auf der Tanzfläche oder im Veranstaltungsbereich aufhalten. Die Zahlungspflicht für die vereinbarte Mindestgage bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Stornierung / Rücktritt durch den Auftraggeber
1. Der Auftraggeber kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
2. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so verfällt die gemäß § 2 geleistete Anzahlung (20% der Gesamtgage) als Bearbeitungs- und Terminsicherungsgebühr.
3. Zusätzlich zur Anzahlung bin ich berechtigt, eine pauschale Entschädigung (Stornokosten) geltend zu machen, deren Höhe wie folgt gestaffelt ist:
| Zeitpunkt der Absage | Pauschale Entschädigung (zzgl. 20% Anzahlung) |
|---|---|
| 90 Tage vorm Event | 30% der Gesamtgage |
| 89 bis 30 Tage vorm Event | 50% der Gesamtgage |
| 29 bis 1 Tag vorm Event | 80% der Gesamtgage |
4. Sollte ich später anstelle der stornierten Veranstaltung doch eine Veranstaltung begleiten dürfen, bin ich bereit, dem Auftraggeber auch im Nachhinein alle Stornokosten bis auf die 20% Anzahlung zu erstatten.
§ 5 Ausfall / Höhere Gewalt (Krankheit)
Was passiert, wenn ich ausfalle?
Sollte ich aus einem wichtigen Grund (z. B. Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt) nicht selbst auflegen können, informiere ich den Auftraggeber sofort. In diesem Fall setze ich alles daran, einen gleichwertigen Ersatz-DJ zu finden.
Dafür gehe ich Schritt für Schritt vor:
- Zuerst frage ich gezielt bei mindestens 10 Kollegen aus meinem Netzwerk an.
- Zusätzlich nutze ich spezialisierte DJ-Gruppen (z. B. auf Facebook), um schnell Ersatz zu finden.
- Sollte sich in der direkten Umgebung niemand finden, weite ich die Suche auch über die Grenzen von Thüringen hinaus aus.
2. Wenn kein Ersatz gefunden wird:
Falls ich trotz aller Bemühungen keinen passenden Ersatz-DJ für Ihr Event finden kann, wird der Vertrag aufgelöst. In diesem Fall ist der Auftraggeber von sämtlichen Zahlungen freigestellt. Alle Beträge, die Sie bereits an mich überwiesen haben (einschließlich der 20% Anzahlung), erstatte ich euch sofort und komplett zurück.
Weitere Kosten (wie z. B. Mehrkosten für einen teureren Ersatz-DJ, den der Auftraggeber selbst gefunden hat) übernehme ich nicht, es sei denn, ich hätte den Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
3. Vertragsstrafe bei Absage durch mich:
Sollte ich den Termin schuldhaft absagen (also ohne triftigen Grund wie Krankheit oder Unfall) und keinen Ersatz finden, zahle ich dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 Euro.
4. Auch wenn ich einen gleichwertiger Ersatz-DJ finde, erhalten Sie als Auftraggeber zusätzlich einen Preisnachlass in Höhe von 10% auf die vereinbarte Gesamtgage.
5. Haftung bei Spezialeinsätzen:
Bei der Nutzung von Hazermaschinen (dünner Nebel zu Unterstützung der Lichtshow) oder vergleichbarer Effekte in geschlossenen Räumen hat der Auftraggeber Sorge zu tragen, dass die örtlichen Rauch- und Brandschutzanlagen dementsprechend deaktiviert und falls erforderlich durch eine Brandwache abgesichert werden. Sollte es durch diese gebuchte Technik zu einem Polizei- und / oder Feuerwehreinsatz oder zu sonstigen Kosten kommen, so sind die Kosten in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie nicht nachweislich grob fahrlässig durch den DJ verursacht wurden.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Strom:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass am Veranstaltungsort eine ausreichende, sichere und stabile Stromversorgung zur Verfügung steht. Hierfür sind mindestens zwei getrennte, geerdete Stromkreise (2x 230V) mit jeweils 16 Ampere (A) Absicherung bereitzustellen (getrennt für Licht- und Tontechnik). Der DJ haftet nicht für Leistungsminderungen oder Ausfälle, die auf mangelhafte Stromversorgung zurückzuführen sind. Sollte Strom über Kabelrollen bereigestellt werden, dann sind diese voll zu entrollen, damit sich diese nicht erwärmen und die Sicherungen auslösen. Für Schäden an den vom DJ installierten Geräten, die durch fehlerhaften Strom (z.B. Überspannung oder Spannungsabfall) entstehen, haftet der Auftraggeber in voller Höhe.
2. Der Auftraggeber muss mir einen trockenen, sicheren und überdachten Aufbauplatz für die Technik zur Verfügung stellen. Bei Veranstaltungen im Freien ist zusätzlich für einen Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung und starkem Wind Sorge zu tragen. Aufgestellte Pavillons müssen gegen Windstöße durch passende ausreichende Befestigung gesichert sein.
3. Reinigungspauschale: Bei einem Aufbau auf nicht befestigtem oder ungeeignetem Untergrund (z.B. Sand, Erde, Schlamm), der zu einer übermäßigen Verschmutzung der eingesetzten Ton- und Lichttechnik führt, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 100,00 € (inkl. MwSt.) berechnet.
4. GEMA-Gebühren
Bei der GEMA gibt es eine klare Regelung, wer die Gebühren tragen muss:
Firmen- und öffentliche Events: Sobald es sich um eine Firmenfeier, ein Vereinsfest oder eine öffentliche Veranstaltung handelt, muss das Event bei der GEMA angemeldet werden. Die anfallenden Gebühren trägt in diesem Fall der Auftraggeber.
Hier ist der Link zum Gema-Rechner, über den eine öffentliche Veranstaltung anzumelden ist: https://www.gema.de/portal/rechner
Privatveranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Geburtstage): Diese Feiern sind in der Regel GEMA-frei, sofern der Kreis der Gäste rein privat ist (Familie, Freunde) und keine öffentliche Werbung für das Fest gemacht wird. Hier fallen für euch keine zusätzlichen Kosten an.
5. Der Aufbau der Technik muss spätestens zwei Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn möglich sein.
6. Der Auftraggeber gewährleistet die Bereitstellung eines kostenfreien und gesicherten Parkplatzes in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes für das Aus- und Beladen und die Dauer der Veranstaltung. Sollte aufgrund fehlender oder ungeeigneter Parkmöglichkeiten verkehrswiderrechtlich geparkt werden müssen, trägt der Auftraggeber sämtliche Folgekosten (Verwarn-, Bußgeldgebühren).
7. Mehraufwand bei Erschwernis: Findet die Veranstaltung nicht im Erdgeschoss statt und steht kein Aufzug im Gebäude zur Verfügung, hat der Auftraggeber dies vor Vertragsabschluss mitzuteilen. Bei unangezeigten Erschwernissen dieser Art bin ich berechtigt, eine zusätzliche Mehraufwandspauschale für den Transport und Aufbau in angemessener Höhe zu berechnen.
8. Der Auftraggeber ist für die Sicherheit seiner Gäste und aller am Veranstaltungsort anwesenden Personen, insbesondere Kinder, im Umgang mit der Technik des DJs verantwortlich. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass keine Teile der Ton- und Lichtanlage, insbesondere Stative, Kabel, Boxen oder bewegliche Lichtelemente (z.B. Movingheads), von Gästen berührt oder manipuliert werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Auftraggeber gemäß § 7.
9. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für unser Bewirtung, bestehend aus einem einfachen Essen und nicht-alkoholischen Getränken für die Dauer der Anwesenheit.
10. Sollte eine Übernachtung aufgrund der späten Endzeit der Veranstaltung und der weiten Entfernung des Veranstaltungsortes von unserem Zuhause notwendig sein, hat der Auftraggeber ein Hotelzimmer oder eine adäquate Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Die Kosten hierfür sind vom Auftraggeber und uns je zur Hälfte zu tragen.
11. Für die Kommunikation sollte ein WhatsApp-Chat eingerichtet werden, in dem nachträgliche Änderungen und Konkretisierungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht zu bestimmen waren, festgehalten werden. Eine Kommunikation via E-Mail bietet diese gleichwertige Chatfunktion nicht.
§ 7 Haftung des Auftraggebers und des DJs
1. Der Auftraggeber haftet für Schäden an der durch mich zur Verfügung gestellten Technik, die durch ihn selbst, seine Gäste oder Dritte (ausgenommen der DJs und seine Mitarbeiter) verursacht wurden. Die Haftung bezieht sich auf den Neuwert des Equipments.
2. Ich hafte für Schäden am Eigentum des Auftraggebers nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Meine Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf die Höhe der vereinbarten Gesamtgage begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
§ 8 Bildrechte und Datenschutz
1. Datenschutz:
Ich erhebe, verarbeite und nutze personenbezogene Daten des Auftraggebers (Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer) ausschließlich zur Durchführung des Vertrages und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z.B. Rechnungslegung). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Leistungserbringung erforderlich ist (z.B. an einen Ersatz-DJ im Notfall). Der Kunde ist jederzeit über die Verarbeitung seiner Daten sowie über seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch zu informieren.
2. Der Auftraggeber kann mir das Recht erteilen, während der Veranstaltung im Rahmen der Eigenwerbung Bild- und/oder Videomaterial (z.B. tanzende Gäste, Stimmungsbilder) zu erstellen und dieses auf meine Webseite und in Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen.
Dieser Sachverhalt muss nicht gleich im Rahmen der Vertragsanbahnung geklärt werden, auf jeden Fall rechtzeitig vor der Veranstaltung.
Dabei verpflichte ich mich, die Gesichter der abgebildeten Personen mithilfe technischer Mittel (z.B. künstliche Intelligenz oder Unkenntlichmachung) so zu verfremden, dass eine Identifizierung einzelner Gäste durch Dritte ausgeschlossen ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Gäste/Besucher über diese Möglichkeit zu informieren.
3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Dritte (Gäste, Besucher) während der Darbietung des DJs keine *Audio/Video-Aufzeichnungen für kommerzielle oder nicht-private Zwecke ohne meine vorherige schriftliche Zustimmung anfertigen.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit gesetzlich zulässig ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des DJs (Erfurt).
3. Vor der Nutzung des Rechtsweges ist ein Mediationsgespräch zwischen den Parteien zwingend erforderlich.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Salvatorische Klausel).
5. Der Auftragnehmer bittet den Auftraggeber um die Abgabe eines kurzen Feedbacks oder einer positiven Google-Bewertung nach der Veranstaltung. Dies ist ein freiwilliger Akt des Auftraggebers.